Stand: 15.Mai 2022
Das Landratsamt Ludwigsburg informiert:
1.) 9-Euro-Ticket
Das 9-Euro-Ticket ist eine Initiative der Bundesregierung. Im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes wurde vereinbart, dass Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland drei Monate lang für 9 Euro im Monat fahren dürfen. Damit sollen auch Umsteiger vom Auto gewonnen werden, um Benzin und Diesel zu sparen. Der vergünstigte Preis gilt während der drei Monate auch für bestehende Abonnenten.
Dies bedeutet: Vorbehaltlich der Beschlussfassungen in Bundestag (19.05.) und Bundesrat (20.05.) werden für das ScoolAbo in den Monaten Juni und Juli 2022 den Kunden (Eltern/Schüler*innen) nur 9 Euro pro Monat vom AboCenter abgebucht – im August ist das Ticket sowieso kostenfrei. Für Schüler*innen, deren Kosten für das ScoolTicket vom Sozialleistungsträger übernommen werden (“Bildungs- und Teilhabepaket“), wird die Leistung (Kostenanteil) in den Monaten Juni und Juli 2022 entsprechend reduziert (von 41,15 Euro auf 9 Euro pro Ticket). Entsprechend wird bei Schüler*innen mit Erlassberechtigung nach der Schülerbeförderungssatzung (i.d.R. „Drittkindregelung“) verfahren: Hier wird der Zuschuss des Landkreises gegenüber den AboCentern auf 9 Euro monatlich (Juni und Juli 2022) reduziert.
Weitere Informationen finden Sie bei Bedarf auch auf der Homepage des VVS:
VVS-News: 9-Euro-Ticket auch für Stammkunden • VVS: Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Diese Maßnahme nach dem Energie-Entlastungsgesetz bezieht sich nur auf Schüler*innen, die den ÖPNV nutzen. Der Bund hat auch „nur“ für diesen Zweck Ausgleichsmittel zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass Schüler*innen, die im freigestellten Schülerverkehr befördert werden, auch in den Monaten Juni und Juli 2022 ihren monatlichen Kostenanteil (41,15 Euro) zu entrichten haben.
2.) Landesweites Jugendticket (LWJT)
Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht die Einführung eines Schüler-, Auszubildenden-, Studierenden- und Jugendtickets als Jahresabo zum Preis von 365 Euro mit landesweiter Fahrtmöglichkeit in allen ÖPNV-Verkehrsmitteln („rund um die Uhr“) vor. Auf dem Weg zur Einführung waren bzw. sind noch zahleiche Punkte zu klären, so dass der zunächst vom Land anvisierte Termin (01.09.2022) nicht gehalten werden kann. Nach aktuellem Sachstand wird die Einführung des LWJT zum 01.03.2023 erfolgen.
Die für den Landkreis Ludwigsburg erforderlichen Gremienbeschlüsse (Ausschuss für Umwelt und Technik, Kreistag) zur Einführung und Finanzierung des LWJT sind für Juli 2022 vorgesehen. In Folge sollen dann auch die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises wie auch die Ergänzenden Richtlinien zum 01.03.2023 angepasst werden. Sodann erhalten Sie weitere Informationen.
3.) Kostenanteil
Die Gesellschafterversammlung des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart GmbH (VVS) hat zum Schuljahresbeginn 2022/23, also ab 01.09.2022 eine Erhöhung des Gemeinschaftstarifs beschlossen. Durch die Anpassungsrate im Ausbildungsverkehr erhöht sich für die kostenanteilspflichtigen Schüler*innen nach § 6 Absatz 2 und 3 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises der Kostenanteil ab 01.09.2022 auf 42,15 Euro / Monat – Dies gilt auch beim Kauf von Einzelfahrkarten sowie bei dem Einsatz von Schülerfahrzeugen (Vertragsverkehren) oder Privat Pkw.
Information vom
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Nahverkehr
-Schülerbeförderung-