Benutzungshinweise
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Folgende technische Voraussetzungen zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:
1.1.1d Alternativen für CAPTCHAs
1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen
1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
1.2.5a Audiodeskription für Videos
1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
2.4.6a Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
3.1.1. Barrierefreie PDF- und Word-Dokumente
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22. September 2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
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sekretariat@vw.rsbesigheim.de
Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse:
poststelle@bfbmb.bwl.de
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